Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
1. Geltungsbereich, unsere Identität
(1)
Im Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen von meinfirmenrad.de, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, welche unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen widersprechen, wird ausgeschlossen.
(2)
Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht erneut hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von meinfirmenrad.de in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter https://meinfirmenrad.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
(3)
Unsere Identität ist:
meinfirmenrad.de | Inhaber: Carsten Piel
Lessingstraße 4
04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 341 219 063 0
E-Mail: hallo@meinfirmenrad.de
2. Vertragsschluss
(1)
Angebote von meinfirmenrad.de sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist als bindend
bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung von meinfirmenrad.de oder in Textform zustande, außerdem dadurch, dass meinfirmenrad.de nach
der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. meinfirmenrad.de kann schriftliche, elektronische,
mündliche oder fernmündliche Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
(2)
Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.
(3)
Bei Bestellungen per E-Mail, Telefax oder Telefon kommt der Vertrag ebenfalls erst durch die Auftragsbestätigung von meinfirmenrad.de, entsprechend der vorgenannten Bestimmungen, zustande.
(4)
Vertragsabschlüsse erfolgen in deutscher Sprache.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1)
Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind die Lieferung von individualisierten Fahrrädern, im Rahmen eines solchen Kaufvertrages zusätzliche vereinbarte Dienstleistungen oder gesondert angebotene Dienstleistungen. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer etwaig befristeter Angebote entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung, den Leistungsverzeichnissen oder den Angeboten.
(2)
Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation, Komponenten, Ausstattungsmerkmale und Gestaltung der Vertragsgegenstände seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen technischen Merkmale und Funktionsmerkmale bekannt.
(3)
Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist das vom Besteller unterzeichnete Bestellformular mit Leistungsverzeichnis oder die Auftragsbestätigung von meinfirmenrad.de, sonst das Angebot von meinfirmenrad.de. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich oder in Textform vereinbaren oder soweit meinfirmenrad.de sie bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung oder der Bestätigung durch meinfirmenrad.de.
(4)
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Vertragsgegenstände für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Bei einer Lieferung der Vertragsgegenstände ins Ausland hat der Besteller sich eigenverantwortlich um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen.
(5)
Produktbeschreibungen, Darstellungen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien oder Zusicherungen. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
4. Lieferung
(1)
Wir liefern innerhalb Deutschlands, in Länder der Europäischen Union (EU) sowie in die Schweiz, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
(2)
Die Lieferungen erfolgen werktäglich montags bis freitags über einen von uns mit der Lieferung beauftragten Spediteur/Frachtdienst.
(3)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Vertragsgegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur/Frachtdienst auf den Besteller über.
(4)
Der Besteller trägt die Kosten des Transports, der Fracht und der Transportversicherung bis zum vereinbarten Lieferort, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas anderes.
5. Leistungszeit, Leistungsort
(1)
Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens meinfirmenrad.de schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet. meinfirmenrad.de kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2)
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem meinfirmenrad.de durch Umstände, die meinfirmenrad.de nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt einschließlich Pandemien oder Epidemien und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungspflicht verletzt, z.B. eine Information nicht erteilt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3)
Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4)
Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5)
Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Lieferungen und Leistungen aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag der Sitz der meinfirmenrad.de der Leistungsort.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
(1)
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Bei Lieferungen außerhalb der EU trägt der Besteller etwaige Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer und stellt meinfirmenrad.de diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei. Darüber hinaus berechnet meinfirmenrad.de die Kosten für die zollamtliche Vorbereitung der Versandpapiere.
(2)
Ein Rabatt kann nicht mit anderen Nachlässen, Rabattaktionen oder befristeten Angeboten kombiniert werden, soweit nicht etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist.
(3)
Der vereinbarte Kaufpreis oder die vereinbarte Vergütung sind nach Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto bargeldlos zu überweisen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich oder in Textform etwas Anderes. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
(4)
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
(5)
Ist der Besteller in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Besteller fällig gestellt werden.
(6)
meinfirmenrad.de hat das Recht, seine Forderungen gegen den Besteller an einen Dritten abzutreten. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von meinfirmenrad.de an Dritte abtreten.
7. Eigentumsvorbehalt
(1)
meinfirmenrad.de behält sich das Eigentum an gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
(2)
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, gelieferte Sachen pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller meinfirmenrad.de unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, wenn gelieferte Sachen gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, meinfirmenrad.de die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
8. Untersuchungs- und Anzeigepflichten des Bestellers
(1)
Der Besteller ist verpflichtet, Liefergegenstände von meinfirmenrad.de unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel oder Abweichungen schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers bei meinfirmenrad.de anzuzeigen.
(2)
Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Lieferung bei meinfirmenrad.de ein, so gelten die gelieferten Vertragsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls innerhalb von sieben Kalendertagen anzuzeigen, anderenfalls gelten die gelieferten Vertragsgegenstände auch insoweit als genehmigt.
(3)
Sollten Vertragsgegenstände mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, ist der Besteller gehalten, den Schaden sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren, ggf. die Annahme zu verweigern sowie schnellstmöglich mit meinfirmenrad.de Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren können.
9. Rechte bei Mängeln
(1)
Bei Mängeln an Neuware kann die meinfirmenrad.de zunächst nacherfüllen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren etwas anderes. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von meinfirmenrad.de entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung von mangelfreien Vertragsgegenständen. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
(2)
meinfirmenrad.de kann die Mangelbeseitigung nach eigener Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen oder durchführen lassen. Meinfirmenrad.de kann die Mangelbeseitigung auch innerhalb Deutschlands durch Dritte erbringen.
(3)
Der Besteller unterstützt meinfirmenrad.de bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, meinfirmenrad.de umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
(4)
Wenn meinfirmenrad.de eine Nacherfüllung endgültig verweigert, diese endgültig fehlschlägt oder sich aus von meinfirmenrad.de zu vertretenden Gründen unangemessen verzögert, kann der Besteller entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 10 dieser AGB Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche des Bestellers von Rechten bei Mängeln verjähren nach § 11.
(5)
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Besteller sich Wertersatz für gezogene Nutzungen der Vertragsgegenstände auf die Rückgewähr des Kaufpreises anrechnen zu lassen. Der anrechenbare Wertersatz wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Vertragsgegenstände anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises berechnet. Bei der Lieferung von individualisierten Fahrrädern wird der Berechnung eine übliche Gesamtnutzungsdauer von drei Kalenderjahren ab Lieferung zugrunde gelegt. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, der jeweils anderen Partei einen höheren oder niedrigeren Wertersatz für gezogene Nutzungen nachzuweisen.
(6)
Ersatzansprüche von meinfirmenrad.de wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Vertragsgegenstands, die nicht auf eine übliche, bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, bleiben vom anrechenbaren Wertersatz nach Abs. 5 im Falle des Rücktritts unberührt.
(7)
Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(8)
Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Rechte bei Mängeln (Gewährleistungsausschluss).
10. Haftungsbeschränkung
(1)
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(2)
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
11. Verjährung
(1)
Die Verjährungsfrist beträgt:
- für Ansprüche des Bestellers auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der
Vertragsgegenstände,
- im Übrigen bei anderen Ansprüchen des Bestellers aus Rechten bei Mängeln ein Jahr,
- bei nicht auf Mängeln beruhenden Ansprüchen des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen zwei Jahre.
(2)
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(3)
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(4)
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und sonstigen in § 10 Abs. 1 genannten Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder des mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.
(3)
Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis am Sitz von meinfirmenrad.de.
(4)
Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls am Sitz von meinfirmenrad.de.
Datenschutz
meinfirmenrad.de nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen aufgenommene Daten des Bestellers nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz bei meinfirmenrad.de erhalten Sie hier: https://meinfirmenrad.de/datenschutz
Stand: März 2021